Für unser aller Wohl – Fasswohl

Für unser aller Wohl – Fasswohl

Allgemeine Miet- und Vermittlungsbedingungen (AMV)

HERZLICH WILLKOMMEN

Wir freuen uns, dass Sie sich für eine mobile Fasssauna/HotTub aus dem Hause Fasswohl entschieden haben. Die nachfolgenden
  • Miet- und Nutzungsbedingungen sowie die
  • Benutzungsordnung
enthalten Regelungen für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Eigentümer der mobilen Fasssauna genannt.

§ 1. Geltungsbereich

(1) Die nachstehend vereinbarten Geschäftsbedingungen finden Anwendung für alle Buchungen von Fasssaunen/HotTubs, die über die Website (https://fasswohl.de/) von Susanne Maltas, Wolffstr. 1, 35037 Marburg, vermittelt werden.

(2) Diese Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Sie sind ein Verbraucher, wenn Sie bei uns Waren bestellen oder sonstige Rechtsgeschäfte zu einem Zwecke abschließen, der überwiegend weder Ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (vgl. § 13 BGB). Dagegen sind Sie ein Unternehmer, wenn Sie eine als natürliche oder juristische Person oder als rechtsfähige Personengesellschaft bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§14 BGB).

(3) Wenn Sie mit uns oder dem Vermieter eine individuelle Vertragsabrede getroffen haben, so hat diese Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Enthalten unsere Geschäftsbedingungen abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Regelungen, werden diese nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung Bestandteil dieses Vertrages.

(4) Der Einbeziehung Ihrer AGB wird ausdrücklich widersprochen.

§ 2. Definitionen

Im Sinne dieser AMV ist

 

  • Vermieter: der Eigentümer der mobilen Fasssauna/Hot Tub.
  • Vermittlerin: Frau Susanne Maltas als Inhaberin von Fasswohl.
  • Buchungsportal: Die unter  https://fasswohl.de/fasssauna-mieten/ dargestellten Angebote zur Miete einer mobilen Fasssauana/HotTub
  • Vertragsgegenstand: Eine mobile, ggfs. auf einem Anhänger montierte, Fasssauna/Hot Tub

§ 3. Angebot und Vertragsschluss

(1) Die in unserem Buchungsportal angebotenen Vertragsgegenstände sind noch kein verbindliches Angebot. Sie stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes dar. Sie können ein Vertragsgegenstand auswählen, in dem Sie entweder über die geografische Suchfunktion nach der für Sie nächstgelegenen Vertragsgegenstand suchen oder unmittelbar auf die unter der Suche veröffentlichten Angebote klicken. Auf dieser Seite erhalten Sie weitere Informationen über unsere Vertragsgegenstände sowie deren Verfügbarkeit. Weitere Informationen zur Nutzung unseres Buchungsportals finden Sie in unserem Erklärvideo unter https://fasswohl.de/fasssauna-mieten/ zusammengefasst.

(2) Um ein Mietangebot abzugeben, klicken Sie auf eine der angebotenen Vertragsgegenstände, geben den gewünschten Mietbeginn sowie das Mietende an und klicken auf den Button Buchen. Haben Sie diese Daten ausgewählt, klicken Sie auf den Button Weiter. Sie können nun etwaige Extras, wie z. B. extra Holz oder einen extra Aufguss, auswählen. Durch Klicken auf den Button Weiter können Sie dann Ihrer Kontakt- und Rechnungsdaten angeben. Nach erneutem Klicken auf den Button Fortfahren können sie dann Ihre Zahldaten und die Einbeziehung dieser akzeptieren.  Mit Klicken des Buttons Jetzt mieten geben Sie ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages ab.

(3) Fasswohl leitet Ihr Angebot an den Vermieter des Vertragsgegenstandes weiter. Der Vermieter kann Ihr Angebot zur Anmietung des Vertragsgegenstandes binnen 3 Tagen durch Übersendung einer Buchungsbestätigung annehmen. Soweit die Buchungsbestätigung vom Inhalt Ihrer Buchung abweichen sollte, ist hierin ein neues Angebot zur Buchung zu sehen.

(4) Sie können Ihren Angaben im Rahmen des Bestellprozesses ändern

(5) Das Vertragsverhältnis kommt unmittelbar zwischen Ihnen und dem Vermieter zustande.

§ 4. Mietpreise

Die im Bestellprozess angegebenen Preise sind Endpreise. Sie beinhalten die gesetzliche deutsche Umsatzsteuer sowie sämtliche Preisbestandteile. Einige Vermieter sind Kleinunternehmer bei denen die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen ist.

§ 5. GPS-Tracker

In der mobilen Fasssauna/HotTub ist ein GPS -Tracker eingebaut, der während der Fahrt die mobilen Daten aufzeichnet. Es darf nicht schneller als 80km/h gefahren werden.

§ 6. Zahlung

Wir bieten folgende Zahlungsmethoden an (Sofortüberweisung, Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, PayPal und Geschenkgutscheine). Die Abbuchung des vereinbarten Mietbetrages erfolgt unmittelbar mit Vertragsschluss.

§ 7. Kaution

(1) Die Vermietung des Vertragsgegenstandes erfolgt gegen Zahlung einer Kaution. Die Höhe der Kaution wird im Bestellprozess angegeben und ist mit Abschluss des Vertrages zur Zahlung fällig. Die Kaution muss vor Ort bei Abholung des Mietgegenstandes vor Ort in Bar errichtet werden.

 

(2) Die Kaution wird Ihnen am Tag der Rückgabe des Vertragsgegenstandes oder spätestens binnen 10 Tagen nach Mietende und Rückgabe des Vertragsgegenstandes in vertragsgemäßen Zustand am vereinbarten Ort erstattet. Der Vermieter ist berechtigt im Falle von Beschädigungen die Kaution zur Behebung der Schäden zu verwenden.

§ 8. Rücktrittsrechte

(1) Eine unverbindliche Reservierung, die ein kostenloses Rücktrittsrecht begründet, besteht nur, wenn dies ausdrücklich mit dem Vermittler vereinbart wurde.

(2) Wurde eine kostenloses Rücktrittsrecht nicht vereinbart, ist der Rücktritt nur gegen Zahlung in Höhe von 5 Euro Stornogebühr und nachfolgenden gestafelten Stornierungsgebühren möglich:

 

Bis 14 Tage

vor dem vereinbarten Termin

25 % des Auftragswertes

7 bis 13 Tage

vor dem vereinbarten Termin

50 % des Auftragswertes

2 bis 6 Tage

vor dem vereinbarten Termin

75 % des Auftragswertes

Weniger als 2 Tage

vor dem vereinbarten Termin

100% des Auftragswertes

 

(3) Hierbei bleibt es Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass dem Vermieter durch den erklärten Rücktritt kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

(4) Der Rücktritt ist gegenüber dem Vermieter zu erklären. Eine gegenüber Fasswohl erklärte Rücktrittserklärung ist nur verbindlich, wenn Fasswohl die Weiterleitung an den Vermieter zusagt. Maßgebend für die Berechnung der vorstehenden Stornokosten ist in diesem Fall der Eingang Ihrer Erklärung beim Vermieter.

§ 9. Verlängerungs Wünsche

(1) Etwaige Verlängerungs Wünsche müssen dem Vermieter rechtzeitig mitgeteilt werden. Der Vermieter wird die Verfügbarkeit des Vertragsgegenstandes für die angestrebt Vertragsverlängerung prüfen und Ihr Angebot binnen 7 Tagen per Mail annehmen oder ablehnen. Ein Anspruch auf Verlängerung der Mietdauer besteht nicht.

(2) Bei Verlängerung der Mietzeit gelten die zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Mietpreise. Die Zahlung des für die Verlängerung anfallenden Miete wird mit Vereinbarung der Verlängerung fällig.

§ 10. Übergabe und Rückgabe des Vertragsgegenstandes.

(1) Soweit nicht mit dem Vermieter anders vereinbart, erfolgt die Übergabe des Vertragsgegenstandes frühestens ab 10 Uhr am Tag der Anmietung unter der in der Buchung genannten Anschrift. Der Vertragsgegenstand wird in technisch einwandfreiem Zustand übergeben.

 

(2) Reine optische Beeinträchtigungen, wie zum Beispiel kleine Lackschäden, kleine Dellen, Kratzer oder Farbabweichungen vom Holz stellen keine Fahrzeugmängel dar und sind vom Mieter zu akzeptieren. Fasswohl empfiehlt, den Abschluss eines Übergabeprotokolls mit dem Vermieter zu vereinbaren und darin etwaige Mängel schriftlich festzuhalten.

 

(2) Die Rückgabe erfolgt ebenfalls am vereinbarten Rückgabeort bis spätestens 18 Uhr. Im Falle einer nicht fristgerechten Rückgabe wird pro zusätzlichen Kalendertag eine Tagesmiete fällig. Der Vermieter ist berechtigt, diese von der Kaution einzubehalten. Die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche im Falle einer verspäteten Rückgabe durch den Vermieter bleibt vorbehalten.

§ 11. Haftungsbeschränkung

(1) Wir haften uneingeschränkt wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt insbesondere für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Im Übrigen haften wir für entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten durch uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht.

(3) Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Kunde vertraut hat und vertrauen durfte.

(4) Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

§ 12. NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN

(1) Sie dürfen den nur in dem Gebiet der BRD nutzen.

(2) Der Vertragsgegenstand darf dabei nur auf zulässigen Stellflächen abgestellt werden. Etwaige durch den Transport oder die Abstellung entstehenden Kosten sind von Ihnen zu tragen.

§ 13. Verbot der Untermietung

Eine Untervermietung ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Vermieters gestattet.

§ 14. Fahrerlaubnis

(1) Der Mieter muss eine gültige Fahrerlaubnis für das Anhänger Modell besitzen. Sie sind verpflichtet, Ihre Fahrerlaubnis dem Vermieter bei Übergabe des Hängers vorzulegen. Der Vermieter ist berechtigt, sich eine Kopie Ihrer Fahrerlaubnis anzufertigen und für die Dauer der Vertragsbeziehung aufzubewahren.

(2) Der Anhänger muss mit einem geeigneten Zugfahrzeug gezogen werden. Ob und inwieweit Ihr Fahrzeug diese Voraussetzungen erfüllt, müssen Sie selber prüfen.

§ 15. Bedienungsanleitung

Der Mieter macht sich mit den Bedienungseinrichtungen und der Betriebsanleitung des Anhängers vertraut und beachtet bei der Anhängernutzung die sich daraus ergebenden Pflichten und Fahrbeschränkungen.

§ 16. Verhalten im Straßenverkehr, Bußgelder

(1) Mit Abschluss des Mietvertrages verpflichten Sie sich, die straßenverkehrsrechtlichen Regelungen zu beachten. Das Fahren abseits befestigter Straßen ist nicht gestattet.

Mit der mobilen Fasssauna / Hot Tub darf nicht schneller als 80 km/h gefahren werden.

(2) Sie haften uneingeschränkt für Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften und sonstige gesetzliche Bestimmungen sowie für Besitzstörungen, die Sie oder Dritte, denen Sie das Fahrzeug überlassen, verursachen.

(3) Sie verpflichten sich, den Vermieter von allen während der Nutzung anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgeldern, Strafen und sonstige Kosten, die Sie zu vertreten hat, in vollem Umfang und auf Erstes Anfordern durch Zahlung freizustellen.

(4) Für den Fall, dass der Vermieter als Halter des Vertragsgegenstandes auf Zahlung eines von Ihnen verursachten Bußgeldes (z. B. Parkverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung etc.) in Anspruch genommen wird, wird der Vermieter Ihre Kontaktdaten der jeweiligen Bußgeldstelle übermitteln. Er ist zudem berechtigt, etwaige Bußgelder zu zahlen und von der Kaution einzubehalten.

§ 17. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Sind Sie Unternehmer ist Erfüllungsort für sämtliche Lieferverpflichtungen unsererseits und für die sonstigen Vertragsverpflichtungen beider Parteien unser jeweiliger Geschäftssitz. Wir sind jedoch berechtigt, Sie auch an Ihrem Geschäftssitz zu verklagen.

§ 18. Anwendbares Recht

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt bei Verbrauchern jedoch nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts desjenigen Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, entzogen wird.

(2) Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

(3) Die Vertragssprache ist Deutsch.

§ 19. BENUTZUNGSORDNUNG

  1. Kein Schweiß aufs Holz!!!
  2. Es müssen ausreichend große Handtücher auf Sitz- und Liegeflächen sowie unter die Füße gelegt werden.
  3. In der Sauna darf weder geraucht, getrunken noch gegessen werden. Das gilt für jegliche Getränke aller Art.
  4. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Bei gesundheitlichen Risiken sollte zuvor ein Arzt befragt werden.
  5. Vor dem Betreten der Sauna sind die Schuhe, Badeschuhe auszuziehen. Nicht mit schmutzigen Füßen die Fußbänke betreten.
  6. Saunaaufgüsse nur mit geeigneten Mitteln vornehmen. Kein Alkohol oder alkoholhaltige Flüssigkeiten auf die Saunasteine gießen.
  7. Saunakonzentrate nicht unverdünnt benutzen.
  8. Saunaraum nie höher als 95 Grad aufheizen. Bei überhöhter Hitze von über 95 Grad zahlt der Mieter eine Strafe von mindestens 50 Euro. Bei festgestellten Schäden die tatsächliche Schadenhöhe.
  9. Metallgegenstände wie Ofen, Wassertank oder Fenstergriff nicht ohne Schutzhandschuhe anfassen.
  10. Den Vertragsgegenstand während des Betriebes nie unbeaufsichtigt lassen. Aufsichtsperson bestimmen.
  11. Keine Tiere mit in die Sauna mitnehmen.
  12. Nur getrocknetes und nicht lackiertes Holz zur Befeuerung nutzen. Nie mehr als 3-4 Scheit Holz reinlegen.
  13. Rückgabe nur in besenreinem Zustand und geleertem Aschebehälter. Falls der Vertragsgegenstand eineerhöhte Verschmutzungen aufweist, zahlt der Mieter eine weitere Reinigungspauschale von mindestens 50 € pro Stunde. Weitere Kosten für Reinigung sind damit nicht ausgeschlossen.
  14. Sauna nach der Nutzung ausreichend lüften.
  15. Der Wassertank muss vor dem Transport und der Rückgabe geleert werden.
  16. Der Mieter übernimmt die Aufsicht über alle Anwesenden Personen und das gesamte Inventar.
  17. Maximale Fahrtgeschwindigkeit mit dem mobilen Fass in Höhe von 80 km/h darf nicht überschritten werden.  
  18. Vor jeder Fahrt sind die Zurrgurte zu überprüfen und alle Anbauteile und das gesamte Zubehör des Anhängers müssen eingefahren und gesichert werden. Weiterhin das Fenster und die Zwischentür schließen.
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