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Baugenehmigung für deine Fasssauna: Das sind die Vorschriften

Fasssauna mit oder ohne Baugenehmigung?

 

Regelmäßig in die Sauna zu gehen ist schön und gut, aber Geld und Platz für eine eigene Sauna Daheim hat wohl kaum jeder. Daher ist für viele die Lösung recht offensichtlich, denn den Satz: „Wir wollen eine Fasssauna in unserem Garten“ hören wir häufig. Dies mag sich zunächst auch recht einfach anhören, allerdings vergessen die meisten Menschen, dass für eine Fasssauna in einigen Regionen eine Baugenehmigung benötigt wird. Aber auch trotz dem Aufwand lohnt sich eine Fasssauna, deswegen klären wir heute auf und helfen Ihnen, möglichst schnell eine Genehmigung zu erhalten.

 

Ob für deine Fasssauna eine Genehmigung erforderlich ist, hängt von einigen Kriterien, wie Größe der Fasssauna, Abstand von der Grundstücksgrenze und Region ab.

 

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die hier zusammengetragenen Informationen sind mit Sorgfalt recherchiert, doch können sich Gesetze und Vorschriften ändern. Für eine auf deine spezielle Situation zugeschnittene Beratung solltest du einen qualifizierten Rechtsanwalt oder die zuständige Baubehörde konsultieren. Wir übernehmen keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen.

Allgemeine Rechtslage: BImSchV 2 und Grenzabstand

Die zweite Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) regelt unter anderem die Emissionen von Kleinfeuerungsanlagen, zu denen auch die Öfen für Saunen zählen können. Dies bedeutet, dass beim Betrieb einer Fasssauna mit einem Holzofen bestimmte Grenzwerte für Schadstoffemissionen nicht überschritten werden dürfen. Ziel ist es, die Luftqualität zu schützen und Belästigungen oder Gesundheitsgefahren für die Bevölkerung zu vermeiden. Für Besitzer einer Fasssauna ist es daher wichtig, auf einen emissionsarmen Ofen zu achten und sich gegebenenfalls über spezifische Anforderungen in ihrer Region zu informieren.

 

Der Grenzabstand spielt ebenfalls eine entscheidende Rolle. Viele Gemeinden und Bundesländer schreiben vor, dass Saunen einen bestimmten Abstand zu Nachbargrundstücken einhalten müssen, um Konflikte zu vermeiden. Dieser Abstand variiert, aber eine Faustregel könnte sein, dass er mindestens 3 Meter betragen sollte. Allerdings ist es essenziell, sich vor dem Bau bei der zuständigen Baubehörde zu informieren, da die Vorschriften lokal stark variieren können.

Unterschiede bei Holz- und Elektroofen

Bei der Planung deiner Fasssauna stehst du vor einer entscheidenden Wahl: Soll es ein traditioneller Holzofen sein, der mit seinem knisternden Feuer für eine urige Atmosphäre sorgt, oder bevorzugst du die moderne Variante eines Elektroofens? Beide Optionen haben ihren eigenen Charme sowie spezifische Anforderungen und Vorschriften.

 

Holzöfen ziehen viele Saunaliebhaber an, da sie das klassische finnische Saunaerlebnis nachbilden. Die Wahl eines Holzofens bringt jedoch einige zusätzliche Überlegungen mit sich. Zum einen sind Holzöfen in Deutschland grundsätzlich genehmigungspflichtig, da sie als offene Feuerstätten gelten. Dies bedeutet, dass du sowohl brandschutztechnische Aspekte als auch die Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) beachten musst. Vor der Inbetriebnahme ist eine Abnahme durch den Schornsteinfeger erforderlich, der deinen Ofen auf Sicherheit und Umweltverträglichkeit prüft. Zudem sind regelmäßige Wartungen unerlässlich, um die Emissionen im Griff zu halten und für eine sichere Nutzung zu sorgen.

 

Elektroöfen bieten eine saubere und einfache Lösung, vor allem in urbanen Gebieten, wo strenge Emissionsvorschriften herrschen. Sie sind leicht zu installieren und zu bedienen, verursachen keine direkten Emissionen und benötigen keine Abnahme durch den Schornsteinfeger. Allerdings solltest du die laufenden Kosten nicht unterschätzen: Elektroöfen verbrauchen viel Strom, und die Kosten können je nach deinem Stromtarif und der Häufigkeit der Saunanutzung variieren.

Anforderungen nach Bundesland individuell

Die Regeln für die Errichtung einer Fasssauna variieren in Deutschland von Bundesland zu Bundesland. Es ist entscheidend, sich vor Beginn des Projekts gründlich über die lokalen Vorschriften zu informieren, um späteren Ärger zu vermeiden.

Bundesland Bebauter Ortsteil Außenbereich
Baden-Württemberg > 40m³ Brutto-Rauminhalt > 20m³ Brutto-Rauminhalt
Bayern > 75m³ Brutto-Rauminhalt nur mit Baugenehmigung
Berlin > 10m³ Brutto-Rauminhalt nur mit Baugenehmigung
Brandenburg > 75m³ Brutto-Rauminhalt nur mit Baugenehmigung
Bremen > 10m³ Brutto-Rauminhalt nur mit Baugenehmigung
Hamburg > 30m³ Brutto-Rauminhalt nur mit Baugenehmigung
Hessen > 30m³ Brutto-Rauminhalt nur mit Baugenehmigung
Mecklenburg-Vorpommern > 10m³ Brutto-Rauminhalt nur mit Baugenehmigung
Niedersachsen > 40m³ Brutto-Rauminhalt > 20m³ Brutto-Rauminhalt
Nordrhein-Westfalen > 75m³ Brutto-Rauminhalt nur für Land- & Forstwirtschaft
Rheinland-Pfalz > 50m³ Brutto-Rauminhalt > 10m³ Brutto-Rauminhalt
Saarland > 10m³ Brutto-Rauminhalt nur mit Baugenehmigung
Sachsen > 10m³ Brutto-Rauminhalt nur mit Baugenehmigung
Sachsen-Anhalt > 10m³ Brutto nur mit Baugenehmigung
Schleswig-Holstein > 30m³ Brutto-Rauminhalt > 10m³ Brutto-Rauminhalt
Thüringen > 10m³ Brutto-Rauminhalt nur mit Baugenehmigung

 

Fasssauna in Sachsen-Anhalt aufstellen

In Sachsen-Anhalt dürfen Sie eine Fasssauna bis zu einer Größe von 10 m² ohne Genehmigung errichten. Für Standorte außerhalb des Baugebiets ist eine Genehmigung notwendig.

Fasssauna in Hamburg aufstellen

Für Hamburg gilt, dass Fasssaunen bis zu einem Volumen von 30 m³ innerhalb des Baugebiets genehmigungsfrei sind. Für den Außenbereich ist eine Genehmigung erforderlich.

Fasssauna in Niedersachsen aufstellen

Niedersachsen gestattet den genehmigungsfreien Aufbau von Fasssaunen bis zu 40 m³ im Baugebiet. Im Außenbereich dürfen sie bis zu 20 m³ groß sein.

Fasssauna in Bayern aufstellen

Bayern bietet mit einer Genehmigungsfreiheit für Fasssaunen bis zu 75 m³ innerhalb des Baugebiets großzügige Möglichkeiten. Im Außenbereich sind Konstruktionen bis 20 m³ genehmigungsfrei.

Fasssauna in Rheinland-Pfalz aufstellen

Rheinland-Pfalz ermöglicht den Aufbau einer Fasssauna bis zu 50 m³ im Baugebiet ohne Genehmigung. Für den Außenbereich ist eine Genehmigung ab einer Größe von mehr als 10 m³ erforderlich.

Fasssauna in Hessen aufstellen

Hessen ermöglicht den Bau einer Fasssauna mit bis zu 30 m³ im Baugebiet ohne Genehmigung. Außerhalb bedarf es einer offiziellen Erlaubnis.

Fasssauna in Brandenburg aufstellen

Brandenburg erlaubt den Aufbau einer Fasssauna bis zu 75 m³ ohne Genehmigung, solange diese im Baugebiet platziert wird. Außerhalb des Baugebiets ist jede Sauna genehmigungspflichtig.

Fasssauna in Berlin aufstellen

In der Hauptstadt Berlin ist ab einer Größe von 10 m² für Ihre Fasssauna eine Genehmigung erforderlich. Außerhalb bebauter Gebiete wird unabhängig von der Größe stets eine Genehmigung verlangt.

Fasssauna in Schleswig-Holstein aufstellen

Schleswig-Holstein erlaubt den genehmigungsfreien Bau von Fasssaunen bis zu 30 m³ im Baugebiet. Im Außenbereich des Baugebiets liegt die Grenze bei maximal 10 m³.

Fasssauna in Mecklenburg-Vorpommern aufstellen

In Mecklenburg-Vorpommern ist der genehmigungsfreie Bau einer Fasssauna bis zu einer Größe von 10 m² im Baugebiet möglich. Für Standorte außerhalb ist eine Genehmigung notwendig.

Fasssauna in Baden-Württemberg aufstellen

In Baden-Württemberg ist eine Fasssauna bis zu einer Größe von 40 m³ innerhalb von Baugebieten genehmigungsfrei. Außerhalb der Ortschaften dürfen Fasssaunen bis zu 20 m³ ohne Genehmigung errichtet werden.

Fasssauna im Saarland aufstellen

Im Saarland ist für Fasssaunen bis zu einer Größe von 10 m² keine Genehmigung erforderlich. Außerhalb bebauter Gebiete müssen Sie stets eine Genehmigung einholen.

Fasssauna in Nordrhein-Westfalen aufstellen

In Nordrhein-Westfalen können Fasssaunen bis zu einem Volumen von 30 m³ innerhalb bebauter Gebiete genehmigungsfrei errichtet werden. Außerhalb des Baugebiets sind sie generell genehmigungspflichtig.

Fasssauna in Bremen aufstellen

In Bremen dürfen Fasssaunen bis zu einem Volumen von 30 m³ ohne besondere Genehmigung errichtet werden. Im Außenbereich sind es maximal 6 m³.

Fasssauna in Sachsen aufstellen

Auch in Sachsen ist der Aufbau einer Fasssauna bis zu 10 m² im Baugebiet genehmigungsfrei. Größere Saunen und solche im Außenbereich erfordern eine Baugenehmigung.

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